Reitplatzregeln

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Der Reitplatz des Reit- und Fahrvereins Benediktbeuern dient den Mitgliedern als Trainingsgelände. Ebenfalls finden auf diesem Platz auch vereinsinterne Anlässe statt, die neben der sportlichen Leistung, auch den Zusammenhalt und die Kameradschaft fördern.

Um allen Anforderungen gerecht zu werden, bitten wir darum, folgende Regeln einzuhalten:

Allgemeines

  • Das Reiten und die sonstige Nutzung des Reitplatzes ist nur Mitgliedern des Reit- und Fahrvereins Benediktbeuern gestattet. (Ausnahme: Kurse und Veranstaltungen die vom Verein ausdrücklich auch für Fremdreiter ausgeschrieben wurden)
  • Für die Nutzung sind immer die Reiter und nicht die Pferde maßgebend. Das heißt: Wenn Pferde, welche Vereinsmitgliedern gehören, von fremden Reitern geritten werden, ist dies nur möglich, wenn das Vereinsmitglied dabei gleichzeitig auf dem Platz mit anwesend ist.
  • Das Reiten und die sonstige Nutzung des Reitplatzes geschehen auf eigene Gefahr. Eine Schadenshaftung durch den Reit- und Fahrverein Benediktbeuern ist ausgeschlossen. (Ausgenommen: Veranstaltungen des Vereins)
  • Verlasse den Reitplatz generell so, wie Du ihn auch gerne antreffen würdest
  • Mist bitte in die bereitgestellte Wanne entsorgen
  • Müll in den bereitgestellten Abfalleimer entsorgen
  • Kontrolle beim Verlassen des Geländes, ob nicht noch private Utensilien herumliegen
  • Den Mitgliedern ist untersagt die Zahlenschlosskombination an vereinsfremde Personen weiterzugeben
  • Den ausgehängten Weisungen ist Folge zu leisten
  • Wer trotz Verwarnung mehrfach gegen die Reitplatzregeln verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden

Benutzung des Platzes

  • Aktive Vereinsmitglieder dürfen den Platz jederzeit nutzen. (Ausnahme: wenn Veranstaltungen, Kurse und Arbeitsdienste des Vereins stattfinden)
  • Die Benutzung des Übungs-/ Hindernismaterials steht allen Mitgliedern frei. Nach dem Gebrauch ist das Material in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen und wieder an seinen Platz zurückzustellen, Stangen auf die Ständer legen, nichts auf dem Boden liegen lassen
  • Eventuelle Materialbeschädigungen sind unverzüglich dem Platzwart zu melden
  • Findet auf dem Reitplatz Reitunterricht statt, bedarf es der Genehmigung des jeweiligen Reitlehrers, ob weitere Reiter zu dieser Zeit den Platz mitbenutzen können
  • Während des Reitunterrichts besteht Reithelmpflicht
  • Reithelmpflicht besteht darüber hinaus generell bei Jugendlichen unter 18 Jahren
  • Hunde sind auf dem Reitplatz anzuleinen (Ausgenommen: Training für Reitbegleithunde)
  • Löcher im Bodenbelag (vom Longieren/Springen) sind einzuebnen
  • Das Eingangstor ist geschlossen zu halten
  • Nach Verlassen des Geländes ist das Tor zu schließen und mit dem Zahlenschloss zu sichern

Parkmöglichkeiten

  • Für Fahrzeuge mit Anhänger steht vorübergehend der Bereich an der Ostseite des Reitplatzes (hinter den Wagen) zur Verfügung. Wichtig ist, dass dieser auch in ordnungsgemäßem Zustand verlassen wird. Da es sich um öffentlichen Grund und Boden handelt, bitten wir euch, den im Anhänger angefallenen Mist zu Hause zu entsorgen
  • Für PKW ist eine begrenzte Anzahl Parkplätze direkt vor dem Reitplatz vorhanden